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   OLG Naumburg, 03.04.2001 - 11 U 13/01   

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https://dejure.org/2001,10038
OLG Naumburg, 03.04.2001 - 11 U 13/01 (https://dejure.org/2001,10038)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03.04.2001 - 11 U 13/01 (https://dejure.org/2001,10038)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03. April 2001 - 11 U 13/01 (https://dejure.org/2001,10038)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Culpa in Contrahendo; C.i.c.; Verschulden bei Vertragsschluss; Abbruch von Vertragsverhandlungen; Treuepflichtverstoß

  • Judicialis

    BGB § 313; ; BGB § 313 S. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; ZPO § 713; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    In der Regel kein Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo wegen des Abbruchs von Vertragsverhandlungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Stendal - 24 O 412/99
  • OLG Naumburg, 03.04.2001 - 11 U 13/01
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94

    Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen des Abbruchs von Verhandlungen vor

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.04.2001 - 11 U 13/01
    Soweit dies daraus folgt, dass das Verhalten des in Anspruch Genommenen sich als besonders schwerer Treueverstoß darstellt, kommt in der Regel nur eine vorsätzliche Treuepflichtverletzung als Grundlage eines Schadensersatzanspruchs aus culpa in contrahendo in Betracht, wie sie im Vorspiegeln tatsächlich nicht vorhandener Abschlussbereitschaft liegt (zum Vorstehenden: BGH, MDR 1996, 672).

    Dieser Situation gleichzustellen ist aber auch der Fall, dass ein Verhandlungspartner zunächst eine Bereitschaft, einen Vertrag zu bestimmten Bedingungen, insbesondere zu einem bestimmten Preis, abzuschließen, tatsächlich gehabt hat, im Verlauf der Verhandlungen aber von ihr abgerückt ist, ohne dies zu offenbaren (BGH, MDR 1996, 672).

  • BGH, 28.02.1996 - VIII ZR 241/94

    Zusicherung von Eigenschaften beim Kauf von Prüfgeräten; Hilfsweise

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.04.2001 - 11 U 13/01
    Diese besondere Gefährdungslage begründet eine gesteigerte Vertrauensbeziehung, die den Verhandelnden zu erhöhter Rücksichtnahme auf die Interessen seines Partners verpflichtet (BGH, MDR 1996, 673).
  • AG Hamburg-Barmbek, 21.11.2008 - 821 C 157/08
    Nur wenn der Vertragsschluss nach den Verhandlungen zwischen den Parteien als sicher anzunehmen ist und in dem hierdurch begründeten Vertrauen Aufwendungen zur Durchführung des Vertrages vor dessen Abschluss gemacht werden, können diese vom Verhandlungspartner unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen zu erstatten sein, wenn er den Abschluss des Vertrages später ohne triftigen Grund ablehnt (BGH, Urteil v. 15.01.2001, II ZR 127/99 m. w. N.; BGH, Urteil v. 29.03.1996, V ZR 332/94; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 03.04.2001, 11 U 13/01; OLG Koblenz, Urteil v. 25.02.1997, 3 U 477/96; Ludwig in: jurisPK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 311b BGB; Rn. 315).

    Im Bereich nach § 311b BGB zu beurkundender Rechtsgeschäfte löst der Abbruch von Vertragsverhandlungen, deren Erfolg als sicher anzunehmen war, durch einen der Vertragspartner daher auch dann keine Schadensersatzansprüche aus, wenn es an einem triftigen Grund für den Abbruch fehlt (BGH, Urteil v. 29.03.1996, V ZR 332/94; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 03.04.2001, 11 U 13/01; OLG Frankfurt, Urteil v. 30.10.1997, 3 U 178/95; Ludwig in: jurisPK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 311b BGB; Rn. 315).

    Eine solche schwerwiegende Treupflichtverletzung liegt vor beim Vorspiegeln einer tatsächlich nicht vorhandenen Abschlussbereitschaft, aber auch dann, wenn ein Verhandlungspartner zwar zunächst eine solche, von ihm geäußerte, Verkaufsbereitschaft tatsächlich gehabt hat, im Verlaufe der Verhandlungen aber innerlich von ihr abgerückt ist, ohne dies zu offenbaren, wenn er gleichsam sehenden Auges zusieht, wie der Geschädigte Vermögensopfer bringt (vgl. BGH, Urteil v. 29.03.1996, VIR 332/94; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 03.04.2001, 11 U 13/01; Ludwig in: jurisPK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 311b BGB; Rn. 315).

  • LG Köln, 23.11.2005 - 28 O 268/05

    Einordnung von Möbeln als Werke der angewandten Kunst ; Nachbildung von

    Sie stützt sich für den von ihr geltend gemachten Anspruch aus §§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 17, 97 UrhG insbesondere auf drei von ihr erstrittene Entscheidungen, wonach ihr Verbreitungsrecht durch Aufstellung von Nachbildungen in Hotelräumen (KG, Urteil vom 30.04.1993, GRUR 1996, 968 ff.), in Verkaufsräumen eines Kaufhauses (OLG Frankfurt, Urteil vom 11.11.2003, Az. 11 U 55/02, Bl. 76 ff. d.A.) und in einer Parfümerie (OLG Frankfurt, Urteil vom 21.11.2001, Az.: 11 U 13/01) verletzt werde und beruft sich darauf, dass der Urheber möglichst umfassend an jedem neuen Verwertungsvorgang teilhaben solle, der eine gewerbliche Ausbeutung mit sich bringe.

    Denn es liefe dem Schutzzweck der §§ 15 ff. UrhG zuwider, wenn über den Kopf des Berechtigten hinweg ohne dessen Beteiligung die schöpferische Leistung durch Gebrauchsüberlassung der Nachbildungen an die Allgemeinheit ausgenutzt werden dürfte, wenn damit zugleich ein Gewinn an Prestige und - beispielsweise - die Möglichkeit gehobener Preisgestaltung einhergeht (KG, a.a.O, S. 970, OLG Frankfurt, 11 U 13/01, Seite 8, 9).

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